Laden
Rechtliches

So schützen Sie Ihre Marken und Designs

Mann designt ein Logo

Marke und Design stehen für Qualität und Herkunft eines Produkts. Als Marketing Tools sind sie unerlässlich, um sich von der Konkurrenz abzugrenzen und den Wiedererkennungswert zu erhöhen. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich wirksam gegen unerlaubte Nachahmungen Ihrer Marke oder Ihres Designs wehren können.

Marken kennzeichnen Waren oder Dienstleistungen, um diese voneinander unterscheidbar zu machen und einem Unternehmen zuzuordnen. Sie können zum Beispiel auf Waren oder Verpackungen angebracht oder in der Werbung genutzt werden. Die gängigsten Markenformen sind etwa Wortmarken die aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen (z.B. „NESTLE“) oder Wortbildmarken, die Elemente einer Wortmarke mit einer grafischen Darstellung verbinden (z.B. VW-Emblem). Eine Marke kann weiters aus Personennamen, rein grafischen Elementen, Farben (z.B. Manner-Rosa), einer dreidimensionalen Form oder aus Klängen bestehen.

Das Aussehen eines Produkts, also das Design, wird rechtlich „Muster“ genannt. Dazu gehören alle visuell wahrnehmbaren Merkmale (Farbe, Form, Oberflächenstruktur, Werkstoff, etc.). Die Idee oder Erfindung hinter dem Produkt wird dabei nicht geschützt – es geht allein um das Aussehen. Geschützt ist also zum Beispiel das Layout eines Computerprogrammes, aber nicht das Computerprogramm selbst.

Schutz in Österreich, in der EU oder weltweit?

Soll ein Produkt auch über die österreichischen Grenzen hinweg vermarktet werden, könnte es Sinn machen, eine Marke oder ein Design in der gesamten EU oder weltweit zu schützen.

Für einen EU-weiten Schutz müssen Marken und Designs beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Auf der Website können die jeweiligen Gebühren online berechnet werden: Die Kosten für eine Unionsmarke – also mit Schutz in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten – beginnen bei 850 Euro. Das sogenannte EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster, also der europäische Schutz eines Designs, startet bei 350 Euro. Nach der Registrierung ist eine Unionsmarke zehn Jahre, ein EU-weiter Designschutz zwischen drei und fünf Jahre gültig. Außerdem kann bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine internationale Marke oder ein internationales Design angemeldet werden.

Für einen österreichweiten Schutz kann die Anmeldung online über die Website des Patentamts und bei Marken sogar über ein Schnellverfahren innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Ein Patent- bzw. Rechtsanwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich. Bei erfolgreicher Anmeldung wird die Marke im Markenregister und das Design im Musterregister registriert. Erst nach der Registrierung darf der Marke das Symbol für registrierte Marken ® (R im Kreis) angefügt werden.

Nutzungsrecht für Marken und Designs in Österreich

Wird eine Marke im Markenregister eingetragen, ist sie zehn Jahre lang geschützt. Das kostet ab 284 Euro. Inhaberinnen oder Inhaber einer Marke können in dieser Zeit anderen verbieten, ein für gleiche Waren oder Dienstleistungen gleiches Zeichen wie ihre Marke zu nutzen. Andere dürfen ohne ihre Zustimmung auch nicht gleiche oder ähnliche Zeichen für gleiche oder ähnliche Produkte einsetzen, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr mit ihrer Marke besteht. Dieser Schutz kann alle zehn Jahre durch Zahlung einer Gebühr erneuert werden.

Die Registrierung eines Designs im Musterregister sichert das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Design zu – für erneuerbare fünf Jahre und das ab 82 Euro. Der Schutz umfasst insbesondere die Herstellung, das Anbieten, die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Benutzung eines Erzeugnisses, in das das Design aufgenommen oder bei dem es verwendet wird.

Werden registrierte Marken oder Designs verletzt, haben die Betroffenen verschiedene zivilrechtliche Ansprüche, zum Beispiel auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz. Es gibt auch strafrechtliche Folgen: Wer eine Marke im geschäftlichen Verkehr oder generell ein Design verletzt, dem droht eine Geldstrafe – bei gewerbsmäßiger Begehung sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Voraussetzungen für die Registrierung

Für die Registrierung müssen Marken unter anderen unverwechselbar sein und dürfen inhaltlich weder ausschließlich das Produkt bezeichnen („Apfel“) noch einen Hinweis auf die Eigenschaften („steirischer Apfel“) liefern. Marken müssen nicht neu sein, sie dürfen also schon vor der Anmeldung verwendet worden sein.

Das ist beim Design anders. Dieses muss sich nicht nur von anderen Designs unterscheiden, sondern hat insbesondere neu zu sein: Es darf zuvor kein identisches Design veröffentlicht worden sein. Das Design sollte also angemeldet werden, bevor es öffentlich vorgestellt oder verwendet wird. Ausnahmsweise kann es trotzdem geschützt werden, wenn es erst im Jahr vor der Anmeldung veröffentlicht wurde.

Bei der Anmeldung einer Marke muss diese einer bestimmten Waren- oder Dienstleistungsklasse zugeordnet werden, die in der sogenannten Nizza-Klassifikation zu finden sind. Auch Designs werden immer für bestimmte Waren angemeldet, für diese gilt die Locarno-Klassifikation. Die jeweiligen Klassifikationen werden in Infoblättern des Patentamts im Detail aufgezählt und erklärt.

To Do: Recherche, Recherche, Recherche

Vor der Anmeldung sollte eine ausführliche Recherche durchgeführt werden, um sich einen Überblick über bereits registrierte Marken und Designs zu schaffen. Das Europäische Patentamt zum Beispiel bietet ein kostenloses Online-Tool zur Marken- und Designrecherche sowie zur Durchsuchung der jeweiligen Klassifikationen an.

Eine erfolgreiche Registrierung bedeutet nämlich nicht, dass eine Marke oder ein Design nicht vorzeitig gelöscht wird. Zum Beispiel können Inhaberinnen und Inhaber älterer Marken in Form eines Widerspruchs die rückwirkende Aufhebung der Registrierung verlangen, wenn eine Verwechslungsgefahr mit ihren bereits früher angemeldeten oder registrierten Marken besteht. Das Patentamt überprüft die Anmeldung eines Designs nur formell. Es wird also nicht gesondert kontrolliert, ob es zum Beispiel bereits vor der Anmeldung veröffentlicht wurde. Sollte dies der Fall sein und das Design daher keinen Neuwert haben, können Inhaberinnen und Inhaber älterer Designs verlangen, dass das jüngere Design aus dem Musterregister entfernt wird.

Tipp

Die Wirtschaftskammern in den Bundesländern bieten kostenlose Marken- und Patentsprechtage an. Zusätzlich gibt es Erstinformationen und Webinare beim Patentamt.

Bildquelle: pixabay.com

Teilen auf: